Die Geheimnisse von Kameralistik und Doppik

Veröffentlicht am 20.04.2011 in Kommunalpolitik
WB

SPD-Gemeinderäte bildeten sich fort.

Gemeindeordnung, Bürgerbegehren, Haushaltsplan, Kameralistik, Doppik, Hebesatz, Grundflächenzahl, Kassenkredit und viele weitere Fachbegriffe aus der Kommunalverwaltung ließen SPD-Gemeinde- und Kreisräte aus dem Landkreis Dingolfing-Landau auf sich einwirken. Bei einem Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Fit für das Kommunale Ehrenamt“ mit der Dozentin Brigitta Stöber, der 2. Bürgermeisterin aus Hersbruck in Mittelfranken, im Landgasthof Räucherhansl in Oberteisbach, das vom SPD-Kreisvorsitzenden Dr. Bernd Vilsmeier initiiert wurde, kämpften sich auch die SPD-Gemeinderäte Adolf Moser, Franz Wimmer und Bernd Vilsmeier aus Marklkofen durch die „Tiefen“ der kommunalen Selbstverwaltung und deren rechtlichen Vorgaben.
Zuerst wurden die rechtlichen Grundlagen anhand der bayerischen Gemeindeordnung besprochen. Was ist bei der Geschäftsordnung und bei den Sitzungen zu beachten. Danach ging es an „das bisschen Haushalt“. Hier wurden die Grundsätze der Buchführungstypen nach der Kameralistik erklärt und wie unterscheidet sie sich zur Doppik. Und was ist bei der Aufstellung von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu befolgen.

Des Weiteren ging es um die Entwicklung einer Kommune. Dazu wurden die Inhalte des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes besprochen und an Hand von Beispielen vertieft.
Ein weiterer wichtiger Punkt war die Beteiligung der Bürger in der kommunalen Selbstverwaltung. Neben den „rechtlich formalen“ Beteiligungsmöglichkeiten Kommunalwahlen alle 6 Jahre, den jährlichen Bürgerversammlungen und dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gibt es noch eine Vielzahl von „rechtlich informellen“ Möglichkeiten von der Bürgerinitiative, Arbeitskreisen, Unterschriftenlisten bis hin zu neuen Formen wie die Zukunftswerkstatt.
Nach den theoretischen Grundlagen konnten die Seminarteilnehmer im Gespräch mit Landrat Heinrich Trapp ihr neu erworbenes Wissen an praktischen Beispielen vertiefen. Landrat Trapp erklärte dazu die Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung von den Gemeinden und Städten über die Landkreis bis hin zum Regierungsbezirk und die finanziellen Verflechtungen, z. B. Kreis- und Bezirksumlage. Wichtig ist auch die Unterscheidung des „kommunalen“ und des „staatlichen“ Landratsamtes, das ein „Vollzugsorgan“ der Staatsverwaltung ist.
Die SPD-Gemeinderäte Moser, Wimmer und Vilsmeier waren sich darin einig, dass dieses Seminar ihnen viele Fakten und zusätzliches Wissen für ihre Arbeit als kommunale Mandatsträger verschafft hat. Wobei vieles natürlich noch weiter vertieft werden müsste, was bei weiteren Fortbildungsveranstaltungen fortgesetzt werden soll, damit die SPD-Kommunalpolitiker den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden und Städten als kompetente Gesprächspartner zur Verfügung stehen können.

 

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